Flucht und Rettungsplane
Flucht- und Rettungsplan (DIN ISO 23601)
Generell hat die Unternehmerin oder der Unternehmer einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung oder die Art der Nutzung der Arbeitsstätte es erfordern. Der Flucht- und Rettungsplan ist an geeigneten Stellen der Arbeitsstätte zu veröffentlichen.
Anhand dieses Plans ist die Evakuierung in angemesse- nen Zeitabständen zu üben.
Brandschutzordnung (DIN 14096
Die Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 ist eine zusammenfassende Regelung für das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brand- fall sowie für Maßnahmen, die Brände verhüten sollen. Der Alarmplan nach Kapitel 9.4.1 kann Bestandteil der Brandschutzordnung sein.
Teil A der Brandschutzordnung richtet sich als Aushang an alle Personen (Beschäftigte, Mitarbeiter sowie Mitarbeiter/innen von Fremdfirmen, Besucher und Besucher/innen), die sich in einer baulichen Anlage aufhalten und gibt grundlegende Hinweise zur Brandverhütung und zum Verhalten im Brandfall.
Teil B der Brandschutzordnung ist für alle Personen gedacht, die sich nicht nur vorübergehend im Betrieb auf- halten. Dies sind z. B. die Beschäftigten des Betriebes aber auch Beschäftigte von Fremdfirmen, die längerfristige Arbeiten im Betrieb ausführen. Er gibt Hinweise auf Maßnahmen zur Brandverhütung sowie auf das Verhalten im Brandfall.
Teil C richtet sich an Personen, denen über ihre allgemeinen Pflichten nach Teil A und B der Brandschutzordnung hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen werden (z. B. Geschäftsführer bzw. Geschäftsführerinnen, Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer).
Brandschutzordnungen müssen stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden und sind mindestens alle 2 Jahre von einer fachkundigen Person (z. B. Brandschutzbeauftragte) zu prüfen.
Feuerwehrplan (DIN14095)
• Der Feuerwehrplan nach DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ ist ein vorbereiteter Plan für die Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen der Feuerwehr. Er zeigt die für die Brandbekämpfung und Rettung vorhandenen Sicherheitseinrichtungen und Gefahrenschwerpunkte durch einheitliche Symbole auf und soll das schnelle Auffinden des Brandobjektes und die richtige Beurteilung der Lage in besonderen Orten und Objekten sicherstellen.
• Feuerwehrpläne sind aufgrund behördlicher Auflagen, insbesondere bei großräumigen, unübersichtlichen Betriebsanlagen und für Bereiche, in denen die Einsatzkräfte der Feuerwehr besonders gefährdet sind, erforderlich. Es ist sicherzustellen, dass der Feuerwehrplan aktuell ist und im Brandfall der Einsatzleitung der Feuer- wehr zur Verfügung steht, etwa indem ein Exemplar im Pförtnerhaus hinterlegt wird.