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Evakuierungshelfer

Ausfahrt

Die Evakuierungshelfer-Ausbildung erfolgt auf Basis des § 10 ArbSchG. Danach hat der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen für die Evakuierung der Beschäftigten im Falle einer Gefahrenlage zu treffen. Ebenfalls hat er dafür zu sorgen, dass Besucher oder externe Arbeitnehmer (m/w/d) auf dem Firmengelände durch entsprechende Personen und Maßnahmen gesichert werden. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, hierfür Personen zu benennen, die das Gebäude bei Bedarf räumen.

Kurs buchen: 

Jeden letzten Donnerstag im Monat bieten wir den Kurs des Evakuierungshelfers an von 12:00-13:00 Uhr für 20,00€ pro Person.

Vielen Dank! Wir geben Ihnen schnellstmöglich eine Rückmeldung.

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