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Brandschutz-Ausbildung

Gemäß §10 Arbeitsschutz Gesetz, der ASR 2.2 und der DGUV müssen Betriebe Brandschutz durch die praktische Ausbildung an Handlöschgeräten erlernen. Dadurch erhalten Sie das Wissen Entstehungsbrände zu bekämpfen. Des Weiteren sind Sie in der Lage im Bereich der Prävention mögliche Gefahren zu erkennen und dadurch zu verhindern. Eine unverzichtbare Position in Ihrem Betrieb. Wir bilden Sie oder Ihre Mitarbeiter aus, bei Ihnen im Betrieb oder in unseren Räumlichkeiten in Neumünster oder Hamburg.

Freie Termine:
 

Feuerwehrschläuche
Feuerwehrschläuche

Wenn ein Brand ausbricht, dann geschieht schnell das scheinbar Unmögliche. Anwesende Personen geraten in Panik, wissen nicht wie sie reagieren sollen und im schlimmsten Fall kommt es neben den ohnehin bedauerlichen Sachschäden, zu weitaus gravierenderen Personenschäden.

Neben dem Leid der Betroffen kann dies auch weitreichende Konsequenzen für ein Unternehmen haben, insbesondere strafrechtlich und finanziell. Um die Gefahren eines Brandes zu minimieren empfiehlt es sich vorbeugende Schulungen durchzuführen. Im Rahmen einer Brandschutzunterweisung sind folgende Punkte möglich.

  • Unterweisung in der Bedienung von Brandschutztechnik, wie z.B. Feuerlöschern

  • Unterweisung in die Funktion verschiedener Löschmittel

  • Aufklärung zu Gefahren und Brandklassen / Verbrennungslehre

  • Allgemeine Maßnahmen zur Brandverhütung

  • Verhalten im Brandfall

  • Erläuterung der gesetzlichen Vorschriften

  • Einweisung bezüglich der Fluchtwege

  • Praxisnahe Feuerlöschübungen

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